Schule für Sprachen

Fördermittel

Bildungsprämie

Förderbedingungen für den Erhalt eines Prämiengutscheins:

Sie sind erwerbstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen übersteigt die Grenze von € 25.600 nicht (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend € 51.200)

  • Besuch einer Beratungsstelle, damit die Förderkriterien individuell geprüft werden können
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme bei einem anerkannten Bildungsanbieter in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal € 500 abdeckt.

Qualifiziere ich für eine Bildungsprämie?

Ob Sie eine Bildungsprämie erhalten können sowie Informationen zu zugelassenen Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: Infos zur Bildungsprämie

Bitte beachten Sie, dass:
  • die Ausstellung des Prämiengutscheins im Beratungsgespräch  vor der Trainingsbuchung erfolgen muss.
  • Sie den Prämiengutschein dann zur Verrechnung bei uns einreichen können - Sie bezahlen lediglich die Hälfte (bis maximal € 500)!
Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.


Bildungsscheck NRW

Was ist ein Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck ist eine Förderung vom Land NRW, mit der 50% der Fort- und Weiterbildungskosten (maximal €500.-) übernommen werden.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, wie z.B. Sprachen. 

Wer kann diese Förderung beantragen?

 

  • Lohn- und Gehaltsempfänger/innen.

  • für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichstellt sind.

  • geringfügig Beschäftigte und Angestellte in Teilzeit.

  • Angestellte mit Zeitvertrag und mitarbeitende Familienangehörige.

  • Mitarbeiter/innen während des Mutterschutzes oder der Elternzeit.
  • die Ausstellung des Bildungsschecks im Beratungsgespräch vor der Trainingsbuchung erfolgen muss.

  • Sie den Scheck dann bei uns zur Verrechnung einreichen können - Sie bezahlen lediglich die Hälfte (bis maximal € 500)!
  • Arbeitgeber.

  • Arbeitnehmer (individueller Zugang), die sich beruflich weiterbilden möchten, auch wenn der Arbeitgeber mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt hat (Limit: alle 2 Jahre einen Bildungsscheck, Personen aus der "besonderen Beschäftigungsgruppe" können jedes Jahr einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen).

  • Selbstständige/Freiberufler, die nicht länger als 5 Jahre selbstständig oder freiberuflich tätig sind.

  • Berufsrückkehrer/innen (der Wegfall des Unterbrechungsgrundes darf nicht länger als 1 Jahr her sein).

  • Rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
  •  

      Gefördert werden Beschäftigte*, die im laufenden und dem der Ausgabe des Bildungsschecks vorangehenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Übernommen werden 50% der Trainingsgebühren (bis maximal € 500 pro Bildungsscheck) bei einem anerkannten Bildungsanbieter.
       

      Qualifiziere ich für einen Bildungsscheck?

      Ob Sie einen Bildungsscheck erhalten können sowie Informationen zu zugelassenen Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: Infos zum Bildungsscheck

 

Die Essener

http://www.essener-branchenbuch.de/

 

... weil ich hier individuell gefördert werde.
école nicole - Die Schule, über die man spricht.
Deutsch . Französisch . Englisch . Spanisch . Italienisch . Russisch . Niederländisch . Chinesisch
45130 Essen | Rüttenscheider Str. 56 | fon 0201.450339-33 | mail@schule-fuer-sprachen.de